
Die letzte Ruhe unter Bäumen finden
Passend zum «stillen» Monat November beschäftigte sich der Immenstädter
Stadtrat jetzt mit dem «Masterplan Friedhof». Einer von mehreren Beschlüssen: Auf
dem Hauptfriedhof sollen in Zukunft Bäume als Grabstätten für Urnenbeisetzungen
genutzt werden dürfen. Das beschlossen die Räte mit 18:2 Stimmen. Als erste
Maßnahme werden acht Bäume im Grünstreifen zur Verfügung gestellt.
Für die Zukunft soll ein Konzept erstellt werden, um weitere
Bäume auf dem
Hauptfriedhof und dem Friedhof Stein dauerhaft
als Gedenkstätten zu integrieren. Weitere
Vorschläge
der Verwaltung zielen laut Sachbearbeiterin Monika von Roth
darauf ab,
die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten
für die Zukunft sicherzustellen, aber
auch den
Flächennutzungsplan mit ins Auge zu fassen.
Schließlich sei der 2,1
Hektar große Friedhof am
Fuße des Immenstädter Horns bekanntermaßen
aufgrund seiner exponierten Lage besonders Naturgewalten
ausgeliefert. Von 4724 Plätzen
stehen derzeit 690 Erd- und
299 Urnengräber leer.
Weitere beschlossene
Maßnahmen:
Die Verwaltung soll ein geologisches Gutachten einholen, das
die
Gefährdung am Fuß des Immenstädter Horns durch
herabstürzende
Felsen beurteilt. Laut Bürgermeister
Armin Schaupp gebe es zwar ein Gutachten aus dem
Jahr 1991, doch
sei die Stadt in der Pflicht, dieses aus Haftungsgründen zu
erneuern. «Ansonsten handeln wir grob
fahrlässig», erklärte
Schaupp.
Beim Kauf eines neuen Grabes für Erdbestattungen ist es im
gesamten Bereich des Hauptfriedhofs ab sofort nicht mehr
möglich, ein Grab für
weitere Verstorbene zu vertiefen.
Ausnahmen sollen es nur in begründeten Fällen
geben.
Dann müssen die Hinterbliebenen den ungeeigneten Lehmboden
auf eigene Kosten
austauschen lassen.
Auf allen städtischen Friedhöfen in Immenstadt
dürfen keine einbalsamierten Leichname in der Erde bestattet
werden. Tanatopraktisch
(also besonders kosmetisch und
konservierend) behandelte Leichname müssen vor der
Beisetzung verbrannt werden.
Grabstätten, in denen ein Zinksarg liegt,
dürfen wegen
der Schadstoffbelastung nach Ablauf des Nutzungsrechts nicht mehr
weiter vergeben werden.
Bei zukünftigen Zinksargbestattungen gilt: Ein Grab
muss
mindestens 1,80 tief sein. Ansonsten darf dort keine
Erdbestattung stattfinden. Die
Kosten für das Fundament und
die Versetzung des Grabdenkmals trägt die
Stadt.
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